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Krankenhauszukunftsgesetz - Investitionsprogramm für Krankenhäuser vom Bundestag beschlossen

15. Oktober 2020

Bund und Länder stärken mit dem "Krankenhauszukunftsgesetz" die Krankenhäuser im Bereich Digitalisierung und regionale Versorgungsstrukturen.
Explizit stellen Bund und Länder 4,3 Milliarden Euro für die Schaffung moderner Notfallkapazitäten, die Verbesserung der digitalen Infrastruktur und zum Ausgleich von Erlösrückgänge und Mehrkosten aufgrund der Corona-Pandemie zur Verfügung. Auch werden Sonderleistungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern sowie die Kosten für die Verlängerung des Kinderkrankengeldanspruchs im Rahmen des Investitionsprogramms finanziert.
 
Die Mittel werden in einem beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichteten Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) gebündelt. Krannkenhäuser können bei den Ländern Mittel aus diesem Fonds beantragen. Die Entscheidung, welche Krankenhäuser unterstützt werden, entscheiden die Länder.