Innovationen aus Weser-Ems

21. Dezember 2021

Richtlinie zur Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten

Das Land Niedersachsen fördert auch weiterhin die Einrichtung und den Betrieb eines Senioren- und Pflegestützpunktes in Niedersachsen.

Zweck der Förderung ist die Koordination und transparente Gestaltung von Beratungs- und Hilfsangeboten im vorpflegerischen Bereich vor Ort sowie das Ermöglichen eines leichten Zugangs älterer Menschen und dessen Angehörigen zu diesen Angeboten. Somit soll die Lebensqualität älterer Menschen verbessert und ein langer Verbleib in der eigenen Wohnungund bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen ermöglicht werden.

Gefördert werden Maßnahmen zur Einrichtung und zum Betrieb von entsprechenden Stützpunkten (je Landkreis / kreisfreier Stadt) sowie Projekte zur Digitalisierung der Stützpunkte.

  • Antragsberechtigte: i. d. R. Landkreise und kreisfreie Städte
  • Förderfähige Maßnahmen:  Personal- udn Sachausgaben (Sachausgaben max. 30 %)
  • Fördersatz: max. 70 %
  • Fördersumme: max. 40.000 Euro pro Jahr
  • Bewilligungszeitraum: ist das Kalenderjahr

Die Antragsfrist ist jährlich der 31. Oktober.

Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2026.

Die Richtlinie sowie Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Soziales.

 

Einsendeschluss: 31. Oktober 2022

Ansprechpartner

Frau Broeck und Frau Winter, Niedersächsiches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg
Telefon: 0441 / 222-7305 bzw. -7414