Innovationen aus Weser-Ems

8. März 2021

Pflegeversicherung fördert noch bis Ende 2021 digitale und technisches Ausrüstung von Pflegeeinrichtungen

Noch bis Ende 2021 können ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro je Einrichtung bei einer 40 %-tigen Förderung für die Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung inkl. Schulungen von der Pflegeversicherung erhalten. Einrichtungen können einen oder auch mehrere Anträge in dem Zeitraum 2019-2021 stellen, jedoch ist der Gesamtzuschuss je Einrichtung auf 12.000 Euro begrenzt. Folgende Anschaffungen/Maßnahmen sind beispielweise förderfähig:

  • Erwerb von Soft- und Hardware
  • Einrichtung von IT-Arbeitsplätzen zur Entlastung der beruflich Pflegenden
  • Systeme zur mobilen Datenerfassung der Pflegedokumentation durch Smartphones/Tablets
  • Aus-, Fort-, Weiterbildungen oder Schulungen im Zusammenhang mit den digitalen oder technischen Anschaffungen

Anträge sind bis spätestens 31.12.2021 an die zuständige Pflegekasse zu richten. Der Zuschuss kann auch rückwirkend für entsprechende Maßnahmen, die ab dem 01.01.2019 angeschafft/durchgeführt worden, beantragt werden. Auch Sammelanträge eines Trägers für mehrere Einrichtungen sind möglich.

Auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands unter dem Menüpunkt „Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung“ steht neben einer Orientierungshilfe mit den häufigsten Fragen & Antworten, auch die Richtlinie und ein Antragsvordruck zum Download zur Verfügung.

Einsendeschluss: 31. Dezember 2021