Innovationen aus Weser-Ems

1. Februar 2022

Nds. Programm "Wohnen und Pflege im Alter" - Projektbudget für 2022 wurde erhöht

Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) fördert mit der Richtlinie zur Förderung von „Wohnen und Pflege im Alter“ die Umsetzung modellhafter regionaler Projekte, die insbesondere im ländlichen Raum ein weitgehend selbstständiges Leben älterer Menschen im häuslichen Umfeld auch bei Hochaltrigkeit oder Pflegebedürftigkeit ermöglichen.

Antragsberechtigte: natürliche und juristische Personen

Antragsfristen:

  • Sonderfrist: 01. April 2022 für Projekte, die noch im Jahr 2022 starten.
  • reguläre Frist: jährlich bis zum 01. August für Projekte im Folgejahr (ggf. erfolgt vor dem jeweiligen Stichtag eine Schwerpunktsetzung)

Förderfähige Maßnahmen:

  • Investive Maßnahmen im Rahmen von Neu- und Umbauten einschließlich technischer Ausstattung zur Schaffung
    • alters- und pflegegerechter Wohnungen und Wohngemeinschaften
    • einer alters- und pflegegerechten Wohnumfeld- bzw. Quartiersinfrastruktur
  • Nicht-investive Maßnahmen (Personal- und Sachkosten) zum Aufbau
    • Verbindlicher Nachbarschaftsinitiativen zur Unterstützung Pflegebedürftiger (bspw. Nachbarschaftsvereine, Senioren- oder Sozialgenossenschaften)
    • Ambulant betreuter Pflege-Wohngemeinschaften
    • Quartiersbezogener Unterstützungsnetze (Quartiersmanagement)
    • Pflegerischer Infrastrukturen (auch in technisch unterstützender Form wie bspw. E-Health, E-Care oder Ambient Assisted Living (AAL) und damit verbundenen interdisziplinären Kompetenzteams im Quartier zur Förderung des selbstständigen Wohnens

Fördersatz / -summe: max. 50 % und max. 100.000 Euro 

Voraussetzung: u. a. eine Stellungnahme der Standortkommune (auch mit Aussagen zur Modellhaftigkeit des Vorhabens)

Vor Antragstellung wird eine Kontaktaufnahme mit dem Verein FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. empfohlen, der die fachliche Einschätzung des Antrags übernimmt (Tel.: 0511 / 165910-0; E-Mail: wohnenundpflege@fgw-ev.de; Website: http://wohnenundpflege.fgw-ev.de). Dort können auch alle bisher geförderten Projekte angeschaut werden.

Weitere Hinweise sowie die Richtlinie stehen auf der Website des Nds. Landesamts für Soziales, Jugend und Familie (LS) bereit. Ansprechpartnerinnen dort sind Frau Grams und Frau Winter (Tel.: 0441 2229-7304  bzw. -7414).

 

Einsendeschluss: 1. April 2022