Innovationen aus Weser-Ems

22. Januar 2021

Nds. Programm "Wohnen und Pflege im Alter" - Frist für Projekte in 2021

Das Land Niedersachsen hat einen Antragsstichtag für Projekte, die im Jahr 2021 umgesetzt werden sollen, bekannt gegeben: 01. April 2021.

Für das Jahr 2021 stehen in dem Programm "Wohnen und Pflege im Alter" Fördermittel in Höhe von 2 Mio. Euro zur Verfügung. Schwerpunktmäßig werden Anträge berücksichtigt, die der Förderung von alternativen Wohnformen bzw. Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz dienen. Aber auch für Projekte aus anderen Bereichen können prinzipiell Anträge gestellt werden.

  • Antragsberechtigte: Natürliche oder juristische Personen
  • Förderfähige Maßnahmen: Investive (Neu- und Umbauten) sowie nicht-investive Maßnahmen (Sach- und Personalkosten)
  • Fördersatz: max. 50 %
  • Fördersumme: max. 100.000 Euro
  • Voraussetzung: u. a. Stellungnahme der Standortkommune mit Aussagen zur Modellhaftigkeit des Vorhabens

Die Antragsfrist für Projekte, die jeweils im Folgejahr umgesetzt werden sollen, ist der 01. August eines Jahres (siehe folgende Ausschreibung).

Weitere Informationen zum Programm und den Fördermodalitäten finden Sie unter: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/wohnen_und_pflege_im_alter/wohnen-und-pflege-im-alter-133116.html und http://wohnenundpflege.fgw-ev.de/.

 

Einsendeschluss: 1. April 2021