15.11.2023
22. Januar 2021
Nds. Programm "Wohnen und Pflege im Alter" - Frist für Projekte in 2021
Für das Jahr 2021 stehen in dem Programm "Wohnen und Pflege im Alter" Fördermittel in Höhe von 2 Mio. Euro zur Verfügung. Schwerpunktmäßig werden Anträge berücksichtigt, die der Förderung von alternativen Wohnformen bzw. Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz dienen. Aber auch für Projekte aus anderen Bereichen können prinzipiell Anträge gestellt werden.
- Antragsberechtigte: Natürliche oder juristische Personen
- Förderfähige Maßnahmen: Investive (Neu- und Umbauten) sowie nicht-investive Maßnahmen (Sach- und Personalkosten)
- Fördersatz: max. 50 %
- Fördersumme: max. 100.000 Euro
- Voraussetzung: u. a. Stellungnahme der Standortkommune mit Aussagen zur Modellhaftigkeit des Vorhabens
Die Antragsfrist für Projekte, die jeweils im Folgejahr umgesetzt werden sollen, ist der 01. August eines Jahres (siehe folgende Ausschreibung).
Weitere Informationen zum Programm und den Fördermodalitäten finden Sie unter: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/wohnen_und_pflege_im_alter/wohnen-und-pflege-im-alter-133116.html und http://wohnenundpflege.fgw-ev.de/.
Einsendeschluss: 1. April 2021