15.11.2023
10. Februar 2021
Kommunales Förderprogramm zur Gesundheitsförderung und Prävention
Im Jahr 2021 können Kommunen Projektmittel für bis zu zwei gesundheitsfördernde Vorhaben beantragen, die insbesondere die Gesundheit von sozial und gesundheitlich benachteiligten Menschen verbessern sollen. Dazu zählen insbesondere Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen, ältere Menschen sowie Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien.
- Antragsberechtigte: kommunale Gebietskörperschaften auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte
- Förderfähige Maßnahmen: unmittelbare Projektausgaben (mind. 60 %) sowie Personal-, Sach- und Gemeinkosten (max. 40 %)
- Fördersatz: max. 80 %
- Fördersumme: max. 110.000 Euro
- Projektlaufzeit: bis zu vier Jahre
Die Antragsfrist ist der 31. Dezember 2021 (zweistufiges Verfahren).
Weitere Informationen zum Programm und den Fördermodalitäten finden Sie unter: www.gkv-buendnis.de/foerderprogramm/zielgruppenspezifische-interventionen/. Bei Fragen steht das Programmbüro in Niedersachsen zur Verfügung (Kontaktdaten siehe unten).
Einsendeschluss: 31. Dezember 2021