Innovationen aus Weser-Ems

10. Februar 2021

Kommunales Förderprogramm zur Gesundheitsförderung und Prävention

Das GKV-Bündnis für Gesundheit als gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen setzt Förderung in 2021 fort.

Im Jahr 2021 können Kommunen Projektmittel für bis zu zwei gesundheitsfördernde Vorhaben beantragen, die insbesondere die Gesundheit von sozial und gesundheitlich benachteiligten Menschen verbessern sollen. Dazu zählen insbesondere Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen, ältere Menschen sowie Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien.

  • Antragsberechtigte: kommunale Gebietskörperschaften auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte
  • Förderfähige Maßnahmen: unmittelbare Projektausgaben (mind. 60 %) sowie Personal-, Sach- und Gemeinkosten (max. 40 %)
  • Fördersatz: max. 80 %
  • Fördersumme: max. 110.000 Euro
  • Projektlaufzeit: bis zu vier Jahre

Die Antragsfrist ist der 31. Dezember 2021 (zweistufiges Verfahren).

Weitere Informationen zum Programm und den Fördermodalitäten finden Sie unter: www.gkv-buendnis.de/foerderprogramm/zielgruppenspezifische-interventionen/. Bei Fragen steht das Programmbüro in Niedersachsen zur Verfügung (Kontaktdaten siehe unten).

 

Einsendeschluss: 31. Dezember 2021

Ansprechpartner

Hanna Holst, Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Niedersachsen
Telefon: Tel.: 0511 30397-52