Innovationen aus Weser-Ems

27. Juli 2020

Gemeinwesenarbeit und Quartiersentwicklung - Aufruf für 2020

Das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat den Wettbewerb „Gute Nachbarschaft 2020“ im Rahmen des Programms „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement in Niedersachsen“ gestartet, welcher mit einem Gesamtbudget i. H. von vier Mio. Euro für das Jahr 2020 ausgestattet ist.

Anträge können ab sofort bis zum 31. August 2020 eingereicht werden.

Ziel des Wettbewerbs ist die Vermeidung sozialer Brennpunktbildung sowie die Strukturverbesserung und städtebauliche Aufwertung, die Sicherung des sozialen Zusammenhalts und die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe.

Es gelten folgende Fördereckpunkte:

  • Antragsberechtigte: Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise, juristische Personen des privaten Rechts, deren Zweck vorrangig nicht auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist (z. B. gGmbH, gUG) sowie Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisationen und Kammern
  • Fördergegenstand: Modellprojekte zur Förderung der Integration und Teilhabe in Gebieten mit besonderen sozialen, demographischen sowie integrativen Herausforderungen sowie ökonomischen, sprachlichen, kulturellen, gesundheitlichen und sozialen Benachteiligungen.
  • Förderfähige Maßnahmen:
    1. Auf- und Ausbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements
      (z. B. lokale Anlaufstellen, Schaffung von Begegnungsräumen, Auf- und Ausbau von Kooperationsstrukturen, Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, Verbesserung der Wohnqualität, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes)
    2. Vorhaben bei bereits etablierte Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
      (z. B. Unterstützung von Freiwilligeninitiativen, niedrigschwellige Angebote für alle Generationen, Verbesserung der quartiersbezogenen Zusammenarbeit, Maßnahmen zur Bildung und Unterstützung ehrenamtlicher Trägerorganisationen für Mobilitätsangebote einschl. investiver Maßnahmen)
  • Voraussetzung: Durchführung in einem sozialräumlich abgegrenzten Projektgebiet (Quartier);
    In Kleinstädten sowie Gemeinden im ländlichen Raum sind auch mehrere überschaubare Ortsteile als Gesamtprojekt möglich
  • Förderfähige Kosten: Sach-, Personal- und sonstige Ausgaben
    (Hinweis: Sach- und investive Ausgaben sollen ein Drittel der Gesamtkosten nicht überschreiten.)
  • Fördersatz/-summe: max. 75 % bei max. 60.000 Euro pro Jahr (bei mehreren Projekten: max. 120.000 Euro jährlich)
    Mindestzuwendung: 25.000 Euro bei Gemeinden bzw. 10.000 Euro bei sonstigen Antragstellern
  • Projektlaufzeit: max. 36 Monate (Projektbeginn voraus. ab Anfang November 2020 möglich)
  • Antragstellung: Der finanzielle Antrag ist bei der NBank und das Antragsformular zur inhaltlichen Projektdarstellung bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e. V. (LAG) bis zur o. g. Frist (31.08.2020) einzureichen.

Zuständige Ansprechpartner bei der NBank sind Frau Buchheister, Frau Maus bzw. Frau Jelitto (Tel. 0511 / 30031-431, -674 bzw. -825; E-Mail: gutenachbarschaft@nbank.de). Bei inhaltlichen Fragen stehen Ihnen zudem Herr Isensee bzw. Herr Kissling bei der LAG zur Verfügung (Tel.: 0160 / 3096537 bzw. 0160 / 3013205).

Weitere Informationen entnehmen Sie bei Interesse der NBank-Website oder der GWA-Nds.-Webseite bereit.

Einsendeschluss: 31. August 2020