Innovationen aus Weser-Ems

19. März 2020

Förderung von Betreuungsvereinen in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen unterstützt mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen deren wahrzunehmende Aufgaben mit dem Ziel, die Qualität der Betreuungsvereine aufrechtzuerhalten und weiter zu steigern.

Gefördert werden Personal- und Sachausgaben des Betreuungsverein u.a. zur Einführung, Fortbildung und Beratung der ehrenamtlichen Betreuer*innen, Informationen über und Beratung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachen und Betreuungsverfügungen sowie Maßnahmen zur Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuer*innen.

Anträge können, die in Niedersachsen anerkannten und tätigen Betreuungsvereine, über die örtliche Betreuungsbehörde mit deren Stellungnahme an die Landesbetreuungsstelle beim Oberlandesgericht Oldenburg stellen.

Anträge für das Folgejahr sind jährlich bis spätestens zum 30. September eines Jahres einzureichen.

Anträge für das Förderungsjahr 2020 sind innerhalb von 4 Monaten nach Inkrafttreten dieser Richtlinie, d.h. vsl. bis spätestens zum 13. Juli 2020, einzureichen.

Ansprechpersonen und weitere Informationen finden Sie bei Interesse unter: https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/service/landesbetreuungsstelle/foerderung-der-betreuungsvereine-173015.html.

Einsendeschluss: 30. September 2020

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