Innovationen aus Weser-Ems

5. Januar 2021

Förderprogramm für Städtische Logistik – Antragstellung ab sofort möglich

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den 4. Aufruf zur Antragstellung im Rahmen des Bundesprogramms Städtische Logistik veröffentlicht. Im Rahmen des Programms unterstützt der Bund Kommunen gezielt bei der Optimierung des wachsenden innerstädtischen Lieferverkehrs im Sinne der Stadt- und Umweltverträglichkeit.
Ziel des Unterstützungsangebots soll die Reduktion, der durch städtische Lieferverkehre verursachten Luftschadstoff- (NOx), Treibhausgas- (CO²), Feinstaub- (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Kommunen, sowie die Verbesserung des Verkehrsflusses, sein.

Antragsberechtigt sind Kommunen und – im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen – Landkreise (einzeln oder im Verbund).

Konkret werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Die Erstellung städtischer Logistikkonzepte,
  • die Erstellung von Machbarkeitsstudien zu konkreten Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik sowie
  • die Umsetzung und Evaluierung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik, wie die Errichtung von sog. anbieterübergreifenden Mikro-Depots und von anbieterübergreifenden Ladezonen außerhalb des öffentlichen Straßenraums.

Für alle Maßnahmen sind Ausgaben für die Beauftragung externen Experten förderfähig.

Der Fördersatz beträgt i.d.R. max. 70 % (bei finanzschwachen Kommunen max. 80 %). Die Förderhöhe bei Einzelmaßnahmen wird anhand von bestimmten Kriterien (bspw. die zu erwartende Reduktion von CO², NOx und PM sowie die Bewertung des Modellcharakters und die Übertragbarkeit auf andere Städte).

Anträge können ab sofort und bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Die Anträge werden in zwei Tranchen mit Stichtag 31.04. und 31.08. bearbeitet. Die beantragten Vorhaben sollten bis zum 31.07.2023 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen und der Link zum Antragsverfahren stehen bereit auf der Webseite der Bundesanstalt für Verwaltungsangelegenheiten (BAV).

Dieses Förderprogramm dient insbesondere der Umsetzung des Handlungsansatzes „Letzte Meile“ im Handlungsfeld Mobilität des Masterplans „Innovation in der Daseinsvorsorge“.

 

Einsendeschluss: 31. August 2021

Ansprechpartner

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Telefon: 04941 / 602-776