Innovationen aus Weser-Ems

17. September 2020

Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt mit ihrem Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“ bürgerschaftlichen Engagements und das Ehrenamt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Anträge können laufend, jedoch spätestens bis zum 01. November 2020 eingereicht werden. Eine frühzeitige Antragsstellung wird aber empfohlen!

Antragsberechtigt sind grds. alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (bspw. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (bspw. Kommunen).

Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern:

I. Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft

  • Ziel: Schaffung guter Voraussetzungen für digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft und Auf- oder Ausbau digitaler Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt
  • Förderfähige Ausgaben: Sachausgaben für Hardware und Software zur Verbesserung interner Prozesse, Kommunikation und zur Gewinnung neuer Mitglieder und Engagierter, um auf die aktuelle Krisensituation reagieren zu können, Honorare und Entgelte sowie Personalkosten für die beantragten Maßnahmen, begleitende Qualifizierungsangebote und Unterstützungsmaßnahmen

II. Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen

  • Ziel: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Engagement und Ehrenamt explizit in strukturschwachen und ländlichen Räumen (Definition s. Leitfaden Nr. 2.5 bzw. Übersicht)
  • Förderfähige Ausgaben: Fach- und sachbezogene Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für Engagierte und ehrenamtlich Tätige, vorhabenbezogene Personalausgaben, Sachausgaben und Aufwendungsersatz, die für das jeweilige Engagement und Ehrenamt angemessen und erforderlich sind

III. Nachwuchsgewinnung

  • Ziel: Förderung innovativer Wege der Nachwuchsgewinnung sowie Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtstrukturen in der andauernden Corona-Pandemie
  • Förderfähige Ausgaben: Sachausgaben und Aufwendungsersatz, die auch zur Durchführung von Wochenend- und Freizeitangeboten und in der Ferienzeit (zum Beispiel Feriencamps) erforderlich sind sowie vorhabenbezogene Personalausgaben

Die Fördersumme für Einzelprojekte ist auf max. 100.000 Euro begrenzt.
Sofern die Mittel mit dem Zweck der Weiterleitung an Dritte beantragt werden, beträgt die Förderhöchstsumme 1,5 Mio. Euro. Weiterleitungen an Dritte sind dann jeweils bis zu einem Betrag von max. 10.000 Euro möglich.

Bis zu einer Förderung von 5.000 Euro liegt der Fördersatz i. d. R. bei max. 90 % (Eigenanteil mind. 10 %). Bei Förderbeträgen darüber hinaus liegt der Fördersatz i. d. R. bei max. 80 % (Eigenanteil mind. 20 %). In Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich.

Zu beachten ist, dass beantragten Mittel im Jahr 2020 ausgegeben werden müssen. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember 2020 möglich.

Details zu den Förderkonditionen entnehmen Sie bei Interesse der Richtlinie sowie dem Leitfaden. Weitere Informationen und Antragsunterlagen stehen auf der Website der Stiftung bereit.

Einsendeschluss: 1. November 2020

Ansprechpartner

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Telefon: 03981 / 2174300