Innovationen aus Weser-Ems

4. Februar 2022

ESF Plus Bundesmodellprogramm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startet Bewerbungsverfahren zum ESF Plus Bundesprogramm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“.
Interessensbekundungen können bis zum 15. März 2022 eingereicht werden.

Zielgruppe des Programms sind vorrangig ältere Beschäftigte über 60 Jahre, die vom Ausschluss vom Arbeitsmarkt und in dessen Folge vom gesellschaftlichen Ausschluss bedroht oder betroffen sind.
Angestrebt wird die Stärkung der sozialen Teilhabe dieser Zielgruppe einschl. Ehepartner/Lebenspartner, um somit Einsamkeit und soziale Isolation im Alter vorzubeugen oder zu bekämpfen sowie deren finanzielle Absicherung im Alter zu stärken.

Antragsberechtigte: Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie freie gemeinnützige Träger

Partner / Kooperationen: Mind. zwei Kooperationen (bspw. mit einem Jobcenter, weiteren gemeinnützigen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, anderen gemeinnützigen Organisationen oder Digital- und Sozialunternehmen)

Ziel / Fördergegenstand: Sozial innovative Vorhaben in Form von lokalen oder regionalen Netzwerkprojekten zur aktiven Inklusion älterer Menschen ab 60 Jahren, die alle der folgenden Einzelziele bedienen:

  • Soziale Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen ausbauen
  • Finanzielle Absicherung im Alter stärken
  • Kommunale Teilhabestrukturen für Ältere unterstützen

Förderhöhe: max. 70 % bzw. max. 105.000 Euro pro Jahr in Region Weser-Ems

Gesamtkosten: 150.0 00 Euro pro Projekt pro Jahr (ESF Plus Fördermittel und Eigenanteil)

Antragstellung / Zeitplan:

  • 15. März 2022 Frist Interessensbekundungsverfahren
  • Vorauss. 01. Juni bis 13. Juli 2022 Antragsverfahren
  • Projektlaufzeit: Oktober 2022 bis September 2027 / 60 Monate
    (Vorgesehen ist für die gesamte Förderperiode nur ein Antragsverfahren!)

Nähere Informationen finden Sie auf folgender Webseite: https://www.esf-regiestelle.de/foerderperiode-esf-plus-2021-2027/staerkung-der-teilhabe-aelterer-menschen-gegen-einsamkeit-und-soziale-isolation.html

Zu beachten ist, dass die Förderung derzeit noch unter Vorbehalt der Genehmigung des ESF-Bundesprogramms durch die EU-Kommission steht. Zudem wurde die Förderrichtlinie bisher noch nicht veröffentlicht. Grundlage für die Interessensbekundungen bilden daher zunächst die bisher bereitgestellten Programminformationen auf der o.g. Webseite.

Einsendeschluss: 15. März 2021