Innovationen aus Weser-Ems

25. Juni 2020

BULE-Sondermaßnahme "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." - bis 12. Juli Interessenbekundungen einreichen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag (DLT) gestern die Sondermaßnahme "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." gestartet. Interessenbekundungen können ab sofort bis zum 12. Juli 2020 online bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

Ziel ist es, konkret anfallende Mehrbelastungen im Bereich der Nachbarschaftshilfe in ländlichen Räumen finanziell aufzufangen, für die den ehrenamtlichen Initiativen keine Eigenmittel zur Verfügung stehen. Der Fokus liegt insbesondere auf Angeboten zur Lebensmittelversorgung für schutz- bzw. hilfsbedürftige Gruppen.

Gebietskulisse sind ländliche Orte und Regionen, d. h. die Maßnahmen sollen überwiegend in Städten und Gemeinden mit max. 50.000 Einwohnern wirken. Besonders berücksichtigt werden sollen dabei strukturschwache Regionen. Zu beachten ist zudem, dass das BMEL eine Anzahl der max. antragsberechtigten Initiativen je Landkreis festgelegt hat.

 Antragsberechtigt sind:

  • eingetragene Vereine (e.V.)
  • gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
  • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • als gemeinnützig anerkannte rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts
  • genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten

Förderfähig sind Ausgaben in folgenden drei Maßnahmenbereichen:

  1. Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit von Mitgliedern und deren Kontaktpersonen dienen,
  2. Neuanschaffungen, Beauftragungen und Fahrtkostenerstattungen für Maßnahmen, die Transportleistungen zur Sicherstellung der Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie Mobilitätsaufwendungen auf Seiten der Mitglieder der Initiativen betreffen,
  3. Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von Mitgliedern der Initiative untereinander und mit Kontaktpersonen mit Hilfe einer digitalen Ausstattung der Initiative verbessern.

Der Fördersatz liegt bei 100 %. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Antragssteller keine finanziellen Eigen- oder Drittmittel in das Vorhaben einbringen können. Die Fördersumme muss mind. 2.000 Euro betragen und ist auf max. 8.000 Euro begrenzt.

 Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs an die jeweiligen Landkreise weitergeleitet, in denen die Maßnahmen durchgeführt werden ("Windhundverfahren"). Die Landkreise bestätigen der BLE, dass die Initiativen in dem o. g. Bereich tätig sind und grundsätzlich die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen (siehe Bekanntmachung). Anschließend werden die zulässigen Initiativen von der BLE zur Antragstellung aufgefordert.

 Der Förderzeitraum soll voraussichtlich im August / September 2020 beginnen und spätestens am 30. November 2020 enden.

 Details zu den Förderbedingungen (u. a. FAQ) stehen auf der Website der BLE zur Verfügung.

Einsendeschluss: 12. Juli 2020

Ansprechpartner

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Telefon: 0228 / 6845-2744