15.11.2023
8. August 2019
BMVI-Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ - Aufruf für Modellprojekte
Es können privatwirtschaftliche und kommunale Unternehmen, eingetragene Vereine sowie öffentliche Einrichtungen Anträge einreichen, wenn sie Maßnahmen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement ergreifen wollen oder im Rahmen eines Verbundprojektes maßgeblich zu deren Umsetzung beitragen. (Hinweis: Kommunale Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit können über die jeweilige Kommune Anträge einreichen.)
- Mitarbeitermobilität und Pendlerverkehre
- Kunden- und Besucherverkehre
- Dienstreisen und Werksverkehre
- Flottenmanagement und -umbau
Der Fördersatz beträgt für Unternehmen i. d. R. max. 40 % (ggf. Aufstockung um 10 %-Punkte bei mittleren bzw. 20 %-Punkten bei kleinen Unternehmen). Nicht-Unternehmen werden i. d. R. mit max. 80 % gefördert (finanzschwache Kommunen erhalten im begründeten Fall max. 90 % Förderung).
Die Gesamtausgaben müssen i. d. R. mind. 200.000 Euro betragen.
Zuständiger Ansprechpartner beim Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH ist Herr Petri (Tel.: 0221 / 806-4164).
Nähere Hinweise sowie die Förderrichtlinie, den Förderaufruf und Informationen zum elektronischen Antragssystem "easy Online" sind unter folgendem Link zu erreichen: https://mobil-gewinnt.de/Foerderung/Foerderaufruf.
Einsendeschluss: 29. September 2019