Innovationen aus Weser-Ems

14. Januar 2021

BMU-Flottenaustauschprogramm "Sozial & Mobil"

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt im Rahmen des Flottenaustauschprogramms "Sozial & Mobil" soziale Einrichtungen bis 2022 bei der Umrüstung der Fahrzeugflotte auf rein batterieelektrische Neufahrzeuge. 

Der nächste und letzte Stichtage endet am 01. März 2022.

Es empfiehlt sich aufgrund der kurzen Programmlaufzeit und den langen Lieferzeiten von Elektrofahrzeugen eine frühzeitige Antragstellung.

Es gelten folgende Förderbedingungen:

  • Antragsberechtigte: Organisationen und Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie Leasinggeber, die Fahrzeuge an solche Einrichtungen verleasen.
  • Fördergegenstand: Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge und Aufbau von Ladeinfrastruktur, wobei Letzteres nur bei Förderung gemäß de-minimis-Verordnung (s. u.)
  • Art und Umfang der Förderung ist abhängig vom Beihilferecht:
            - Gemäß de-minimis-Verordnung insb. für kleinere Organisationen und Unternehmen:
              Pauschalbeträge i. H. v. 10.000 Euro pro Fahrzeug sowie 1.500 Euro pro Wallbox bzw.
              2.500 Euro pro Ladesäule
            - Gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):
              Investitionsmehrkostenpauschale oder individuelle Mehrkosten zwischen
              40 % und 60 % je nach Größe des Unternehmens
              (Förderung von Ladeinfrastruktur nicht möglich.)
  • Hinweis: Kumulierung mit Umweltbonus möglich und Möglichkeit zur Förderung der Ladeinfrastruktur über andere Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes

Ansprechpartner erreichen Sie beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Tel.: 030 / 310078-5660 bzw. E-Mail: elmo@vdivde-it.de).
Weitere Informationen stehen auf folgender Website bereit: www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial&mobil. Dort ist auch eine FAQ-Liste zu finden.

 

Einsendeschluss: 1. März 2022

Ansprechpartner