Innovationen aus Weser-Ems

16. Juni 2016

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - Neue Richtlinie veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die neue Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) veröffentlicht, die bis zum 31.12.2019 gültig ist.
ZIM zielt auf die Stärkung der Innovationskraft von kleinen und mittelständischen Unternehmen einschl. des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe ab (max. 499 Mitarbeiter einschl. verbundener oder Partnerunternehmen; Voraussetzung: Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. Euro).
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und unterstützende Dienstleistungen für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen. Dabei bestehen keine Einschränkungen auf bestimmte Technologien und Branchen.
Förderfähige Projektformen sind FuE-Einzelprojekte von Unternehmen, FuE Kooperationsprojekte von Unternehmen sowie Kooperationsnetzwerke. Anträge für Vorhaben im Rahmen der neuen Richtlinie können ab dem 15. Mai 2015 laufend eingereicht werden.


Nähere Hinweise:
http://www.zim-bmwi.de/

Einsendeschluss: 31. Dezember 2019