Innovationen aus Weser-Ems

12. Januar 2016

Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramm eine aktualisierte Bekanntmachung zur „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ veröffentlicht, die am 01. Januar 2015 in Kraft getreten ist.
Gefördert wird die anwendungsnahe Forschung und Entwicklung von Technologien entlang der gesamten Energiekette, d.h. Energiewandlung, Energieleitung und Energienutzung. Die Förderung zielt darauf ab, die wirtschaftlichen und technologischen Risiken bei der Entwicklung neuer Energie- und Effizienztechnologien zu reduzieren und eine Systemoptimierung durch Innovationen zu ermöglichen.
Die Bekanntmachung gliedert sich in folgende Förderschwerpunkte:

  • Windenergie
  • Photovoltaik
  • Tiefe Geothermie
  • Solarthermische Kraftwerke
  • Wasserkraft und Meeresenergie
  • Kraftwerkstechnik sowie CO2-Abscheidung und -speicherung
  • Brennstoffzellen und Wasserstofftechnologien
  • Energiespeicher
  • Stromnetze
  • Systemintegration erneuerbarer Energie
  • Energieoptimierte Gebäude und Quartiere – dezentrale und solare Energieversorgung
  • Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD)
  • Energiewirtschaftliche Schlüsselelemente der Elektromobilität
  • Systemanalyse
  • Systemübergreifende Technologieansätze für die Energiewende

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen. Der Fördersatz beträgt bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft max. 50%, bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbaren Institutionen bis zu 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
Neben der nationalen Energieforschung zielt die neue Förderbekanntmachung auch auf die Stärkung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit ab.
Projektskizzen können laufend beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden (zweistufiges Antragsverfahren). Die Förderbekanntmachung ist bis zum 31. Dezember 2018 gültig, sofern keine vorherige Änderung erfolgt.

Nähere Hinweise:
http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=677540.html bzw. https://www.ptj.de/

Einsendeschluss: 31. Dezember 2018