Innovationen aus Weser-Ems

3. September 2015

Forschung, Entwicklung und Innovationen: eine Angebots- und Bedarfsanalyse der Institutionen, Strukturen und Netzwerke in der maritimen Wirtschaft

Die Nutzung der Meere bietet für die maritime Wirtschaft ein erhebliches Wachstumspotenzial. Um ihre Marktposition im intensiven internationalen Wettbewerb zu behaupten und auszubauen, müssen deutsche Unternehmen kontinuierlich ihr hohes Innovationspotenzial unter Beweis stellen.

Dienstleistungsauftrag

1. Auftraggeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Referat I C 4
Villemombler Straße 76
D-53123 Bonn
Telefon: (+49 30 18) 6 15-43 82
Fax: (+49 30 18) 6 15-26 98 oder -44 36
E-Mail: hannelore.burmann-jaschke@bmwi.bund.de
Internet: www.bmwi.de

Bearbeitungsnummer (bitte stets angeben):
Projekt-Nr. 65/15

2. a) Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung

b) Vertragsart:
Dienstleistungsauftrag

3. a) Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung:
Dienstleistungskategorie 8

Thema:
Forschung, Entwicklung und Innovationen: eine Angebots- und Bedarfsanalyse der Institutionen, Strukturen und Netzwerke in der maritimen Wirtschaft

Aufgabenbeschreibung:

A) Ausgangssituation

Die Nutzung der Meere bietet für die maritime Wirtschaft ein erhebliches Wachstumspotenzial. Um ihre Marktposition im intensiven internationalen Wettbewerb zu behaupten und auszubauen, müssen deutsche Unternehmen kontinuierlich ihr hohes Innovationspotenzial unter Beweis stellen.

In Deutschland bieten zahlreiche Unternehmen der Offshore- und Schiffbauzulieferindustrie, der Werftindustrie und der Meerestechnik erfolgreich innovative Produkte auf den Weltmärkten an und gehören in ihren Bereichen zu den Weltmarktführern. Deutsche Unternehmen verbinden hohe Qualität und Zuverlässigkeit mit geringen Lebenszykluskosten und hohen Umweltstandards; sie gelten daher als besonders geeignet für eine nachhaltige Nutzung der Meere.

Maritime Technologien kommen in vielen verschiedenen Anwendungsfeldern zum Einsatz. Neben der klassischen Nutzung des Seeweges für den Personen- und Warentransport nimmt auch die Bedeutung der Meere für die Versorgung mit Energie, Nahrungsmitteln und Rohstoffen seit Jahren zu. Die Offshore Öl- und Gasbranche erschließt Vorkommen in immer größeren Meerestiefen. Zugleich kann die Nutzung der Meere einen Beitrag zur Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung leisten, zum Beispiel durch den Ausbau der Offshore-Windenergie oder anderer Meeresenergien. Mittelfristig wird zudem die Gewinnung mineralischer Rohstoffe vom Meeresboden eine Rolle spielen.

Die maritime Industrie in Deutschland profitiert von einer breit aufgestellten und sehr leistungsfähigen Forschungslandschaft im Bereich der maritimen Technologien. Ein wichtiges Ziel der Forschungsförderung des Bundes ist es, dass Wissenschaft und Wirtschaft erfolgreich zusammenarbeiten. Im Rahmen staatlicher Förderprogramme wird diese Kooperation daher beispielsweise durch die Förderung von Forschungsverbünden aus wissenschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen unterstützt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der deutschen maritimen Industrie eine zentrale, unterstützende und koordinierende Institution dazu beitragen kann, beispielsweise übergreifende Fragestellungen der Technologieentwicklung frühzeitig aufzugreifen oder die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in industrielle Anwendungen für den Markt zu verbessern.

Am 8. und 9. Juni 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Branchenforen "Schiffbau" und "Meerestechnik" zur Vorbereitung der 9. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) organisiert. Von Seiten der maritimen Branche wurde die Empfehlung formuliert, eine "...Analyse...von geeigneten Vorschlägen zur strukturellen Optimierung anwendungsorientierter Forschungsinstitutionen für Schiffbau & Meerestechnik" zu erstellen.

B) Aufgabenbeschreibung und Ziele des Vorhabens

Mit der geplanten Studie soll die o. a. Empfehlung aus den Branchenforen "Schiffbau und Meerestechnik" zur 9. NMK grundsätzlich aufgenommen werden. Ziel der Studie ist es, die Ausgangssituation zu analysieren, einen möglichen Verbesserungsbedarf der maritimen Branche zu ermitteln und zur Umsetzung Lösungsansätze zu skizzieren, die auch die Möglichkeit der Stärkung bzw. des Ausbaus vorhandener Strukturen einbeziehen.

1. Erstellung einer Übersicht bestehender Strukturen

In Deutschland gibt es eine breit gefächerte Forschungslandschaft im Bereich der maritimen Technologien. Allein in der Meerestechnik (einschließlich der Offshore-Windenergie), die eine hohe Diversität aufweist, gab es im Jahr 2010 76 Institutionen, die zu den wissenschaftlichen Kerneinrichtungen gehören (Quelle: Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, "Stärkung der deutschen meerestechnischen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb und Vorbereitung des Nationalen Masterplans Maritime Technologien, VDI/VDE/IT, NORD/LB, dsn, MR, November 2010).

Zudem bestehen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zahlreiche Netzwerke, Gremien und Institutionen, die sich darüber hinaus beispielsweise mit der Koordinierung von Forschungsaktivitäten, der Bündelung der Interessen von maritimen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen mit Blick auf die Gestaltung und Nutzung von EU-Förderprogrammen (Waterborne, KDM), der Umsetzung von Forschungsergebnissen oder der verstärkten Kooperation von Industrie und Wissenschaft befassen.

Eine Aufgabe der Studiennehmer wird es daher sein, eine aussagekräftige Übersicht (inklusive einer Forschungslandkarte) relevanter Forschungseinrichtungen und -strukturen in den Bereichen Schiffbau und Meerestechnik in Deutschland zu erstellen. Die zur Meerestechnik gehörenden Bereiche ergeben sich insbesondere aus der in o. a. Studie verwendeten Definition.

Die zu erstellende Übersicht soll die Schwerpunkte der Forschung und der Aktivitäten der berücksichtigten Institutionen und Strukturen abbilden. Der Fokus soll auf den aus Unternehmenssicht besonders wichtigen anwendungsorientierten Forschungsaktivitäten liegen.

2. Bedarfs- und Angebotsanalyse

Die maritime Industrie in Deutschland ist mittelständisch geprägt. Sie muss komplexe Innovationsaufgaben lösen, um im internationalen Markt wettbewerbsfähige Produkte und Systemlösungen anbieten zu können. Unternehmen müssen daher erhebliche Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation tätigen. Neben der staatlichen Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen können durch Zusammenarbeit der Wirtschaft mit Forschungsinstituten oder durch Know-how-Transfer die Aktivitäten der Unternehmen gestärkt werden.

Die Studie sollte daher eine Bedarfs- und Angebotsanalyse beinhalten, die auch auf Experteninterviews zurückgreift. Die Ergebnisse dieser Analyse sollten darüber hinaus durch eine repräsentative Branchenumfrage validiert werden. Dabei ist eine breite Einbindung von maritimen Akteuren, d. h. beispielsweise von technischen Dienstleistern, Klassifikationsgesellschaften oder Schiffbauversuchsanstalten, erforderlich.

a) Analyse des Bedarfs der maritimen Industrie

Die Analyse sollte aufzeigen, in welchen Bereichen aus Sicht der maritimen Unternehmen unterstützende Strukturen an der Schnittstelle von Wirtschaft und Wissenschaft erforderlich sind, um beispielsweise Marktpotenziale und Markttrends früh zu erkennen und vorhandenes Innovationspotenzial auszuschöpfen. Dabei sollten unter anderen die Themen Technologietransfer, Identifikation von FEI-Bedarfen und übergreifende Entwicklung von FEI-Strategien, Normen und Standards, Kooperation mit anderen relevanten Industriebranchen oder Wissensbereichen, Technologietransfer, besonderer Bedarf von KMUs, internationales Technologie-Monitoring oder EU-Forschungsförderung berücksichtigt werden.

b) Angebotsanalyse

Ausgehend von der unter Punkt 1 erstellten Übersicht soll die Analyse klären, ob die aktuellen Angebote von Forschungsinstituten oder anderer Netzwerke und Institutionen den Bedarf der maritimen Industrie hinreichend abbilden. Ziel ist eine systematische Eingrenzung von Zielen und Aufgaben, die bisher nicht oder nicht in ausreichender Weise durch die bestehenden Strukturen und Institutionen abgedeckt werden.

3. Skizzierung von Lösungsansätzen

Folgt aus der Analyse in Punkt 2 entsprechender Handlungsbedarf, ist eine Lösungsskizze zu erarbeiten, die auch den damit verbundenen Finanzierungsbedarf darlegt. Bei der Entwicklung von Lösungsoptionen sollten die Möglichkeiten einer Stärkung bzw. eines Ausbaus vorhandener Strukturen oder Institutionen berücksichtigt werden.

Dabei ist auch zu klären, welche Aufgaben von den Unternehmen der maritimen Branche grundsätzlich selbst zu erbringen sind (Unternehmensverantwortung) und ob für die Lösung der identifizierten Aufgabenstellungen bereits etablierte kommerzielle Angebote am Markt bestehen (Wettbewerb).

Nach Fertigstellung des Schlussberichts ist ein vom Auftragnehmer zu organisierender Workshop vorzusehen.

b) CPV-Nr.:
73000000-2

c) Unterteilung in Lose (neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden):
Nein.

d) Ausführungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

e) Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Vorgesehene Laufzeit: 9 Monate ab Auftragsvergabe; ein Zwischenbericht ist nach 3 und nach 6 Monaten vorzulegen.

4. a) Anforderung der Unterlagen:
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den "Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)" (PDF: 100 KB) formuliert sind. Für die "ZVB" (BMWi) siehe Nr. 7. Die "Leitlinien" und die "ZVB" können auch unter der in Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

b) Frist:
22.09.2015 16:30 Uhr

c) Schutzgebühr:
Nein

5. a) Angebotsfrist:
22.09.2015 16:30

b) Anschrift:
siehe Nr. 1

c) Sprache:
deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

6. Kautionen und Sicherheiten:
keine

7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Gemäß § 9 Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die "Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen" (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die "Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)" (PDF: 35,3 KB). (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.

8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss:
Keine besondere Rechtsform; aber juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen.

9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters):
a)


  1. b) Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
  • Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Bieters;
  • Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
  • Beschreibung der institutionellen Struktur des Bieters;
  • Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.


c) Eine formfreie Eigenerklärung - bei Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 Abs. 5, 16 Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!

10. Zuschlagsfrist/Bindefrist:
22.12.2015
Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde.

11. Zuschlagskriterien:
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 6 Abs. 3, 16 Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie "Qualität und Kompetenz", "Zweckmäßigkeit der Leistung", "Preis") berücksichtigt (§ 16 Abs. 8 VOL/A). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis ist nicht allein entscheidend (§ 18 Abs. 1 VOL/A).

12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge:
nicht zugelassen

13. Sonstige Angaben:
Ihr Angebot zu dem unter Nr. 3. a genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein; hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 22.09.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Nr. 5. a) eingestellt worden sein.

Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite "www.evergabe-online.info" oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: "support@bescha.bund.de".

Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und - im PDF-Format - auf einer CD-ROM [keine DVD oder USB-Stick!]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit "Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 - 65/15!" und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.

Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.

Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Es gilt deutsches Recht.

Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.

Bonn, den 1.9.2015

Einsendeschluss: 22. September 2015