Innovationen aus Weser-Ems

23. April 2015

Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat eine Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen veröffentlicht, die investive Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen unterstützt und bis zum 31. Dezember 2016 gilt. Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Contractoren, die entsprechende Maßnahmen bei einem antragsberechtigten Unternehmen ausführen. Die Fördersumme beträgt max. 1,5 Mio. Euro bei einem max. Fördersatz von 20%. Anträge können laufend gestellt werden, die Bewilligung erfolgt vierteljährlich (Stichtage: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember).


Nähere Hinweise:
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?...fundstelle=BAnz_AT_27.12.2013_B1

Einsendeschluss: 31. Dezember 2016