Innovationen aus Weser-Ems

6. November 2015

Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine neue Richtlinie zur Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort veröffentlicht. Gefördert werden Vor-Ort-Beratungen, die Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufzeigen. Der Kunde kann wählen zwischen energetischen Sanierungskonzepten für eine Sanierung des Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus oder für eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen. Die Fördersatz für eine Vor-Ort-Beratung liegt bei max. 60% Prozent. Die Fördersumme beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern max. 800 Euro und bei Wohnhäusern mit mind. drei Wohneinheiten max.1.100 Euro. Zudem können bei Wohneigentümergemeinschaften zusätzliche Erläuterungen des Energieberatungsberichts mit bis zu 500 Euro bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind unabhängige Berater, die den Kriterien der Richtlinie entsprechen. Anträge können ab dem 01. März 2015 bei Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.


Nähere Hinweise:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/

Einsendeschluss: 31. Dezember 2015