Innovationen aus Weser-Ems

7. Oktober 2015

Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die aktualisierte Richtlinie zum Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ veröffentlicht. Die Förderung richtet sich an deutsche Schiffbau-, Schiffsreparatur- bzw. Schiffsumbauwerften. Gefördert werden der Bau innovativer Typschiffe, die industrielle Anwendung neuer Komponenten und Systeme sowie der Einsatz innovativer Verfahren (Entwicklung und Anwendung) im Schiffbau. Förderfähig sind Maßnahmen, die gemessen am Stand der Technik in der Schiffbauindustrie der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union neu oder wesentlich verbessert sind. Der Fördersatz beträgt für Produktinnovationen oder die Entwicklung innovativer Verfahren für große Unternehmen max. 25%, für mittlere Unternehmen max. 35% und für kleine Unternehmen max. 45% (Fördersumme max. 15 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmen). Bei der Anwendung innovativer Verfahren liegt der Fördersatz bei großen Unternehmen bei max. 15% und bei KMU bei max. 50% (Fördersumme: max. 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmen). Für eine Antragsbewilligung müssen sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen spätestens bis zum 16. Dezember 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegen.


Nähere Hinweise:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/innovativer_schiffbau/index.html

Einsendeschluss: 16. Dezember 2015