Innovationen aus Weser-Ems

23. April 2015

Erneuerbare Energien im Wärmemarkt – Novellierte Richtlinie

Seit dem 01. April 2015 gilt die novellierte Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (sog. Marktanreizprogramm).
Das Programm richtet sich an private und öffentliche Antragsteller wie Privatpersonen, Unternehmen, private Einrichtungen und Kommunen. Vorgesehen sind weiterhin Investitionszuschüsse für Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und effiziente Wärmepumpen. Die Abwicklung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darüber hinaus werden zinsgünstige Darlehen über das KfW-Programm "Erneuerbare Energien, Programmteil Premium" vergeben. Im Zuge der Novellierung wurden bei fast allen Fördersegmenten die Investitionszuschüsse angehoben. Antragsberechtigt sind nun auch Großunternehmen. Zudem bestehen diverse Detailänderungen bei den Förderbedingungen. Anträge können laufend eingereicht werden.


Nähere Hinweise:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

Einsendeschluss: 31. Dezember 2016