Innovationen aus Weser-Ems

23. April 2015

Energieberatung im Mittelstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die neue Richtlinie für das Bundesprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ veröffentlicht. Die Richtlinie tritt ab dem 01. Januar 2015 in Kraft in bringt einige Neuerungen, mit denen größere Anreize für eine qualifizierte Energieberatung geschaffen werden sollen. Gefördert wird neben der Energieberatung durch einen qualifizierten Berater neuerdings u.a. die fachmännische Umsetzungsbegleitung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Zudem kann erstmals auch ein Konzept zur Nutzung von Abwärme gefördert werden und der Zuschusshöchstbetrag wird auf 8.000 angehoben. Darüber hinaus müssen förderfähige Energieberatungen künftig den Anforderungen an "Audits" nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen. Förderanträge können ab Inkrafttreten der Richtlinie laufend bis zum 31. Dezember 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.


Nähere Hinweise:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_mittelstand/index.html

Einsendeschluss: 31. Dezember 2015