13.02.2018
6. November 2015
BMBF Förderung: Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel
Förderfähig sind abhängig von Thema, Fragestellung und Methodik sowohl Einzelprojekte als auch Verbünde.
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Forschungs- und Entwicklungskapazität in Deutschland. Die Förderung (Laufzeit: i. d. R. drei Jahre) richtet sich nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zunächst müssen bis zum 20. November 2015 Projektskizzen beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Vorausgewählte Projektträger werden anschließend zur formalen Antragstellung aufgefordert.
Nähere Hinweise: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1082
Einsendeschluss: 20. November 2015